Wieder eine Verfassungsbeschwerde wegen einer rechtswidrig durchgeführten Hausdurchsuchung im Handwerksbetrieb gewonnen!
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner Entscheidung vom 05.03.2012 wieder einmal klargestellt, dass eine Hausdurchsuchung wegen angeblicher unerlaubter Handwerksausübung rechtswidrig war. Das BVerfG hat festgestellt, dass der Tatvorwurf nicht genau genug umschrieben war und die zu beschlagnahmenden Unterlagen unbestimmt waren. Darüber hinaus hat das Amtsgericht, das den Durchsuchungsbeschluss erstellt hat, das Gesetz falsch zitiert (2 BvR 1345/08).
Das hat zur Folge, dass sich jeder Handwerker nach einer durchgeführten Hausdurchsuchung rechtlich beraten lassen sollte, damit überprüft werden kann, ob der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss den Vorgaben des BVerfG ´s entspricht.
Frau Rechtsanwältin Hilke Böttcher hat noch keinen einzigen rechtmäßigen Beschluss gesehen!
Unser Arbeitsmotto ist,
dass Sie als Mandant bzw. Mandantin Ihr Recht bekommen.
Wir halten nichts von unnötigen vermeidbaren Prozessen, die auf allen Seiten für Unmut sorgen.
Unser Team hofft, dass Sie mit den hier dargestellten Inhalten zufrieden sind und wir Ihr Vertrauen erlangen.
Ein Fragebogen über die Zufriedenheit der Kanzlei hat ergeben das 97% der Befragten die Kanzlei Böttcher weiter empfehlen! Auch das Sekretariat wurde mit über 90% positiv benotet (2 und besser)!
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